Verbreitung des Eichenprozessionsspinner in Berlin

Berlin hat seit 2004 immer wieder mit dem Eichenprozessionsspinner zu kämpfen. Innerhalb von sieben Jahren hatte der Gesundheits- und Forstschädling damals das gesamte Stadtgebiet besiedelt. Während bis 2011 noch die mechanische Beseitigung der Nester durch Schädlingsbekämpfer wie die ENVIRO Pest Control möglich war, hatte der Befall zwischenzeitlich ein solches Ausmaß angenommen, dass zusätzlich chemische und biologische Bekämpfungsmethoden eingesetzt werden mussten.

Giftige Raupen - Gefahr für Menschen, Hund und Katze

Der ausgewachsene EPS ist ein unscheinbarer, brauner Nachtfalter, der niemandem etwas zuleide tut. Das Gefahrenpotential steckt vielmehr in seinen Raupen, die ganze Bäume kahlfressen und deren Brennhaare bei Menschen und Tieren allergische Reaktionen auslösen können.

Die Raupen des Eichenprozessionsspinners finden sich überwiegend am Stamm und im Kronenbereich von Eichen, manchmal aber auch an Hainbuchen. 

Zu erkennen ist ein Befall an den haarigen Gespinstnestern, die von Weitem aussehen wie Zuckerwatte. Von dort aus begeben sich die Larven in prozessionsartigen Zügen auf Nahrungssuche und tun sich an den Blättern der Bäume gütlich.


Auf ihrem Rücken tragen die Raupen ab dem dritten Larvenstadium feine Haare, die das Nesselgift Thaumetopoein enthalten. Kommen diese Härchen mit der menschlichen Haut in Kontakt, verursachen sie stark juckende Rötungen, Pusteln und Quaddeln. Setzen sie sich in der Schleimhaut von Menschen oder Tieren fest, können sie Augenreizungen, Husten, Fieber oder, im schlimmsten Fall, einen lebensbedrohlichen allergischen Schock auslösen.
Wenn Sie einen Befall auf Ihrem Grundstück feststellen, sollten Sie aufgrund des hohen Gesundheitsrisikos keinesfalls versuchen, die Raupen selbst zu entfernen. Besser ist es, Ihr zuständiges Bezirksamt zu informieren oder sich direkt an die ENVIRO Pest Control zu wenden.

Historische Entwicklung des EPS in Berlin

Früheste Aufzeichnungen über den EPS in der deutschen Hauptstadt stammen aus dem Jahr 1766. Für die Pfaueninsel im Südwesten der Spreemetropole gibt es erste Nachweise aus dem Jahr 1849. In der Folgezeit blieb es beim gelegentlichen Auftreten der Falter. Bis 1920 wurde die Art als vereinzelt, zwischen 1920 und 1982 als sehr selten verzeichnet. 1993 galt sie sogar als vom Aussterben bedroht. In den 1990 Jahren gelangen lediglich Einzelnachweise. Vermehrt aktiv wurde der Nachtfalter erst wieder ab dem Jahr 2004.

Aktuelle Verbreitung des EPS in Berlins Bezirken

Das Pflanzenschutzamt Berlin hat die aktuelle Entwicklung der EPS-Ausbreitung genau im Blick. Nachdem die intensiven Bekämpfungsmassnahmen in den Jahren 2013 und 2014 einen starken Rückgang der Population bewirkten, steigen die Zahlen der in speziellen Pheromonfallen gefangenen adulten Tiere seit 2015 wieder an. 2016 wurden aus den Berliner Bezirken 78 Standorte mit Befall gemeldet. Dabei handelt es sich jedoch um keine abschließende Zahl, da keine Meldepflicht besteht.


Da zum Zeitpunkt der Eiablage günstige Witterungsbedingungen vorlagen, ist für 2017 mit einem örtlich unterschiedlich starken Befall zu rechnen. Derzeit (Mai 2017) ist der ENVIRO Pest Control das Vorkommen des EPS für folgende Gebiete bekannt (gemeldet oder per Pheromonfalle nachgewiesen):

Charlottenburg-Wilmersdorf

  • Havelchaussee
  • Jungfernheide
  • Heerstraßensiedlung
  • Gebiet um die Eichkampsiedlung
  • Schloss Charlottenburg

Steglitz-Zehlendorf

  • ehemaliger Kontrollpunkt Dreilinden
  • Kronprinzessinnenweg/Königsweg
  • Botanischer Garten
  • VP Glienicke

Treptow-Köpenik

  • Plänterwald
  • Friedhof Oberschönweide
  • Pflanzgartenstraße
  • Wasserwerk
  • Wuhlheide
Spandau
  • Hakenfelde
  • Potsdamer Chaussee

Tempelhof-Schöneberg

  • Freizeitpark Marienfelde
  • Südgelände
Lichtenberg
  • Karlsgärten
  • Tierpark

Reinickendorf

  • Bernauer Straße
  • Tegeler Forst
Mitte
  • Tiergarten
  • Englischer Garten

Grunewald

  • Eichkamp
  • Wannsee

Marzahn

  • Erholungspark Marzahn
  • Park am Weidengrund

Neukölln

  • Hasenheide
  • Pflanzenschutzamt

Pankow

  • Botanische Anlage
  • Blankenfelde
  • Buch

EPS-Befall in Berlin melden - welche Ämter sind zuständig?

Nicht jedes Gespinstnest muss zwingend beseitigt werden. Sind Ihnen jedoch Nester bekannt, von denen eine Gesundheitsgefahr ausgeht, beispielsweise im Umkreis von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen oder anderen Orten, an denen sich Menschen häufig aufhalten, können Sie diese bei den bezirklichen Gesundheits- und Grünflächenämtern melden. Eine Aufstellung der zuständigen Bezirksämter finden Sie hier.


Die Ämter schicken Schädlingsbekämpfer wie die ENVIRO Pest Control, die das betroffene Gebiet absperren oder die gefährlichen Raupen mit mechanischen, chemischen oder biologischen Mitteln bekämpfen.


Keinesfalls sollten Sie eigenständig mit Feuer oder Wasser gegen die Tiere angehen! Die giftigen Haare werden dabei nur noch mehr aufgewirbelt und verbreitet. Überlassen Sie die Beseitigung zu Ihrer eigenen Sicherheit der ENVIRO Pest Control. Wir verfügen über die erforderliche Ausrüstung und entsprechende Schutzkleidung.

Was ist bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auf Privatgrund zu beachten?

Besteht durch den Befall auf Ihrem Grundstück eine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung, können Sie zur Beseitigung des EPS verpflichtet werden. Im Verdachtsfall führt das zuständige Gesundheitsamt eine Gefährdungsanalyse durch und fordert Sie gegebenenfalls dazu, auf den Eichenprozessionsspinner auf Ihre Kosten bekämpfen zu lassen.

In diesem Fall sollten Sie sich unverzüglich an die ENVIRO Pest Control wenden. Warten Sie zu lange, ist das Gesundheitsamt berechtigt, die Maßnahmen selbst durchführen zu lassen und Ihnen in Rechnung zu stellen.


Handelt es sich um einen geringen Befall, geht die ENVIRO Pest Control mechanisch gegen die Raupen und Gespinstnester vor. Kommt eine Anwendung von Bioziden in Betracht, müssen Sie unter Umständen erst entsprechende Genehmigungen einholen, bevor die ENVIRO Pest Control mit der Bekämpfung beginnen kann. Spezielle Vorschriften und Regelungen gelten in Wasserschutzgebieten, Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten.