ENVIRO Pest Control in Dessau-Roßlau

Dessau Eviro-Standort

Enviro Pest Control GmbH

Unsere Schädlingsexpertin in Dessau:
Yvonne Arendt - Dipl. Ing. (FH) und IHK-geprüfte Schädlingsbekämpferin

Brauereistr. 13
06847 Dessau

 (0340) 6 61 44 42
 (0340) 6 61 44 43

info@enviro-schaedlingsbekaempfung.de

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr

Unsere Kammerjäger für Dessau-Roßlau und Umgebung

Enviro Pest Control GmbH - Dessau-Roßlau

Wann muss ich mir einen Kammerjäger holen?

Ratten, Wanzen und anderes Ungeziefer gehören zu den ältesten Mitbewohnern des Menschen. Da die Tiere Krankheiten übertragen, ist eine zuverlässige und nachhaltige Bekämpfung unverzichtbar.

Treten die Schädlinge im Haushalt nur vereinzelt auf, können schon Fallen und Hausmittel Abhilfe schaffen. Handelt es sich jedoch um einen massiven Befall, kommen Sie meist nicht umhin, die Schädlingsbekämpfung den Experten zu überlassen.

Geht es um die rasche und effiziente Bekämpfung von Ungeziefer im Raum Dessau-Roßlau ist ENVIRO Pest Control Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.

Darüber hinaus sind wir Profis in Sachen Desinfektion und Gesundheitsschutz, Schimmelpilzbekämpfung, Entrümpelung und Geruchsneutralisation sowie Holzschutzarbeiten nach DIN 68800.

Wie oft kommt der Kammerjäger vorbei?

Je nachdem, welches Ungeziefer Sie in der Wohnung haben, genügen meist einige Stunden für die Beseitigung der Schädlinge. Leider lässt sich ein erneutes Auftreten der unerwünschten Untermieter auch nach dem Eingreifen der Profis nicht ganz ausschließen.

Im Zweifel empfehlen sich deshalb Nachkontroll-Besuche. Lassen Sie sich von unseren Experten für Schädlingsbekämpfung ausführlich beraten wie lange der Einsatz circa dauert, wie groß die Gefahr für einen abermaligen Befall ist und wie Sie das Risiko minimieren können.

Wie viel kostet eine Schädlingsbekämpfung?

Die Kosten für die Bekämpfung von Mäusen, Ameisen und Co. hängen von der Art des Schädlings und dem Schwierigkeitsgrad seiner Beseitigung ab. Zusatzkosten können entstehen, wenn nach dem Einsatz von Kammerjägern noch Bauwerksmängel zu beheben sind, um einen Wiederbefall zu vermeiden. Gleiches gilt für Desinfektionsmaßnahmen nach der Räumung einer Wohnung.

Tritt Ungeziefer in einer Mietwohnung auf, ist der Vermieter schnellstmöglich davon in Kenntnis zu setzen. Anderenfalls könnte dieser gegenüber dem Wohnungsnutzer Schadensersatzansprüche geltend machen.

Sofern die Bewohner keine Schuld am Auftreten von Mäusen, Ameisen und sonstigem Getier tragen, ist grundsätzlich der Hauseigentümer dafür zuständig, den Schädling im Haus bestimmen und bekämpfen zu lassen. Kann dieser Ihnen als Mieter jedoch schuldhaftes Verhalten nachweisen, müssen Sie für Beseitigung des Ungeziefers selbst aufkommen.